Haustarifvertrag für die Leipziger Volkszeitung

14. November 2011

Berlin, 14.11.2011 – Gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di hat der Deutsche Journalisten-Verband erfolgreich einen Haustarifvertrag bei der Leipziger Volkszeitung (LVZ) verhandelt. Der am 11. November zustande gekommene Tarifabschluss für die zur Verlagsgruppe Madsack gehörende Zeitung orientiert sich an den neuen Flächentarifverträgen für die Zeitungsjournalisten vom August dieses Jahres. Er sieht unter anderem eine lineare Gehaltserhöhung für die Redakteurinnen und Redakteure in Höhe von 1,5 Prozent sowie eine Einmalzahlung von 280 Euro vor. Der Manteltarifvertrag soll unverändert fortbestehen. Der neue Haustarifvertrag soll auch für Berufseinsteiger bei der Leipziger Volkszeitung vom ersten Tag an gelten. Als Erklärungsfrist für den neuen Haustarifvertrag vereinbarten die Tarifparteien den 15. Dezember.

DJV-Tarifverhandlungsführer Kajo Döhring wertete den Haustarifvertrag in Leipzig als “deutliches Zeichen für das Gewicht von Tarifverträgen”. Die Orientierung am Flächentarifvertrag unterstreiche dessen Bedeutung für die gesamte Zeitungsbranche. “Tariflose Zustände darf es bei Zeitungen nicht geben”, forderte Döhring. “Priorität hat für uns der Flächentarifvertrag. Wo er nicht gilt, müssen faire Haustarifverträge den Rahmen für die qualitativ hochwertige Arbeit von Journalistinnen und Journalisten bilden.”

Die Haustarifverhandlungen bei der Leipziger Volkszeitung führte der DJV gemeinsam mit dem DJV-Landesverband Sachsen. Parallel wurde auch für die Drucker und Verlagsangestellten ein Abschluss erzielt, der sich an den Flächentarifvertrag für diese Berufsgruppen anlehnt.

Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner


Tarifabschluss Tageszeitungen ist in Kraft

1. Oktober 2011

Am  30. September 2011 um 12.00 Uhr endete die Erklärungsfrist zum Tarifabschluss für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen sowie für die festen Freien gemäß 12a-Tarifvertrag. Nachdem DJV und ver.di bereits dem Ergebnis vom 18. August zugestimmt hatten, meldeten auch die Verleger die Annahme der neuen Tarifverträge. Sie kamen nach einjährigen Verhandlungen und zahlreichen Streiks und Protestaktionen zustande. Die Proteste richteten sich insbesondere gegen den von den Verlegern geforderten Einsteigertarifvertrag mit deutlich abgesenkten Konditionen. Es ist dem Einsatz von Tausenden Journalistinnen und Journalisten zu verdanken, dass sich die Verleger mit dieser Forderung nicht durchsetzen konnten.
(Pressemitteilung des DJV)


DJV billigt Tarifabschluss

19. September 2011

Fulda, 19.09.2011 – Einstimmig hat der Gesamtvorstand als Große Tarifkommission des Deutschen Journalisten-Verbandes am heutigen Montag dem Tarifabschluss vom 18. August für die rund 14.000 Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen zugestimmt. Sofern die beiden Tarifpartner ver.di und BDZV dem Verhandlungsergebnis bis zum Ende der Erklärungsfrist am 30. September zustimmen, gelten bei den tarifgebundenen Verlagen dann neue Flächentarifverträge. Danach erhalten die Redakteure jeweils zum 1. Oktober 2011 und zum 1. Februar 2013 eine Einmalzahlung in Höhe von 200 Euro. Am 1. Mai 2012 steigen die Gehälter linear um 1,5 Prozent. Die Honorare der Freien im so genannten 12a-Tarifvertrag sollen um jeweils zwei Prozent zum 1. Oktober 2011 und zum 1. August 2012 angehoben werden. Die Laufzeit des Gehaltstarifvertrags soll bis 31. Juli 2013 dauern. Der Manteltarifvertrag gilt unverändert fort und ist frühestens zum 31. Dezember 2013 kündbar. Die Altersversorgung kann erstmals Ende 2013 gekündigt werden. Unter bestimmten Bedingungen sieht der Tarifabschluss eine Öffnungsklausel zur Beschäftigungssicherung vor, die von Verlagen in nachgewiesenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten genutzt werden kann. Einen abgesenkten Tarifvertrag für Berufseinsteiger und Jobwechsler wird es nicht geben.

In der Diskussion der Großen DJV-Tarifkommission wurde das Engagement der vielen Journalistinnen und Journalisten gelobt, die sich zum Teil über Monate hinweg gegen die von den Verlegern geforderten Tarifeinbußen gewehrt hatten. “Die Zeitungsverleger sind mit ihrem Versuch gescheitert, die Tarifverträge und den Redakteursberuf auf Dauer abzuwerten”, erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. “Die engagierte Gegenwehr der Kolleginnen und Kollegen vor Ort hat dazu beigetragen, dass der Journalismus keinen Schaden genommen hat.” Seinen besonderen Dank richtete er an die DJV-Verhandlungskommission, die sich in zehn Verhandlungsrunden über ein Jahr hinweg mit den Verlegern auseinandergesetzt habe, und an die Tausenden von Journalisten, die sich an Arbeitskämpfen und Protestaktionen beteiligt hätten.


Im unbefristeten Streik: Beim Schwabo geht der Kampf weiter

13. September 2011

Die Beschäftigten des “Schwarzwälder Bote” (Schwabo) in Oberndorf befinden sich im unbefristeten Streik. Nach wie vor verweigern die Geschäftsführungen Gespräche über die Wiederherstellung der Tarifbindung. Auch Konzernchef Dr. Rebmann ist nicht bereit mit ver.di zu reden; angeblich seien die Geschäftsführungen in Oberndorf zuständig und er könne die Auseinandersetzung nicht beeinflussen . . . (welche Kompetenz hat eigentlich so ein Konzernchef?)

Immer mehr wird deutlich, dass die Auseinandersetzung konzernweite Bedeutung hat. Mittlerweile liegen dem Betriebsrat des Schwabo Verträge vor aus denen die Zukunft im Konzern ersichtlich wird:

Die neuen Volontäre (mit Studium natürlich!) in der Schwarzwälder Bote Redaktionsgesellschaft sollen im ersten Jahr nur noch 1228,50 Euro verdienen statt bisher 1755 Euro. Das ist ein Minus von 526,50 Euro – oder 30 Prozent. Von den 1228,50 Euro werden ohnehin nur 877,50 Euro als reguläres Gehalt angesehen, der Rest (351 Euro) wird von der Geschäftsführung als jederzeit widerrufbare „freiwillige Zulage“ verstanden. Rechnet man höhere Arbeitszeiten (jetzt 40 Stunden), geringeren Erholungsanspruch (27 statt 30) sowie weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld (alles gestrichen!) hinein, reichen die Gehaltsverluste bei den jungen Journalisten an die 50 Prozent heran. Die von den Verlegern offenbar angestrebte „Entwertung des Berufsstandes“ ist damit hinreichend dokumentiert.

Neu einzustellenden Mediengestaltern werden Verträge vorgelegt, die ein Gehalt von 1350.- Euro brutto monatlich vorsehen. Legt man dabei die vertraglich vorgesehene 40-Stunden-Woche zugrunde, ergibt dies einen Stundenlohn von 7,85 Euro – für Kolleginnen und Kollegen mit einer qualifizierten Fachausbildung! Natürlich sind auch hier weder Urlaubs- noch Weihnachtsgeld vorgesehen. Das Lohnabkommen der Druckindustrie sieht einen Stundenlohn von 16,22 Euro vor.

Herzlich willkommen im Niedriglohn-Sektor von Dr. Rebmann.

Wenn man dann noch weiß, dass Aufträge aus Oberndorf momentan im Streik fremdvergeben werden (Stuttgart und Lahrer Zeitung), und auch weiß dass per digitale Auftragstasche Aufträge aus Stuttgart an die „billigeren Oberndorfer“ erteilt werden sollen, wird deutlich, wohin die Konzernreise in Zukunft geht. Die Tarifabschlüsse der Druckindustrie und der RedakteurInnen an Tageszeitungen werden somit Makulatur.

Der Oberndorfer Kampf geht uns alle an.

www.streikbote.de


DJV: 85,9 Prozent für Tarifergebnis

8. September 2011

Stuttgart (08.09.2011) – Bei der heute zu Ende gegangenen Urabstimmung in der Tarifrunde für Redakteure und Arbeitnehmerähnliche an Tageszeitungen sprach sich eine große Mehrheit der DJV Mitglieder für die Annahme des Verhandlungsergebnis vom 18. August diesen Jahres aus. Die Zustimmung beträgt 85,9 Prozent.

Die zweite Urabstimmung der laufenden Tarifrunde wurde landesweit in 20 Redaktionen baden-württembergischer Tageszeitungen durchgeführt.


dju: Über 84 Prozent Zustimmung für Tarifergebnis

8. September 2011

08.09.2011. – In der heute zu Ende gegangenen Urabstimmung in der Tarifrunde für Redakteure und Freie an Tageszeitungen haben die baden-württembergischen ver.di Mitglieder dem am 18. August erzielten Tarifergebnis zugestimmt. 84,4 Prozent der zur Abstimmung aufgerufenen Journalisten votierten für Annahme. Damit wurde das geforderte Zustimmungsquorum von 25 Prozent deutlich übertroffen.
Leni Breymaier, ver.di Landesbezirksleiterin: „Mit viel Engagement der Betroffenen konnten die platten Verschlechterungswünsche der Verleger abgewehrt werden. Das ist ein Erfolg, zu dem die baden-württembergischen Kolleginnen und Kollegen einen Riesenbeitrag geleistet haben. Das ist gut und wird auch in die Zukunft wirken.“
Die Urabstimmung wurde landesweit in 20 Redaktionen baden-württembergischer Tageszeitungen durchgeführt. Beide Journalistenorganisationen, die dju in ver.di und der DJV, haben die nötige Zustimmungsquote erreicht. Weitere Urabstimmungen finden in Bayern und Hessen statt. In Nordrhein-Westfalen stimmten die Mitglieder bereits gestern dem Tarifergebnis zu.
Annegret Kaiser, ver.di Fachbereichsleiterin in Baden-Württemberg: „Die Verleger haben in dieser Tarifrunde jegliches Gespür für ihre besondere und geschützte Verantwortung vermissen lassen. Journalistinnen und Journalisten, die durch den Tendenzschutz bereits in der Mitbestimmung schlechter gestellt sind sollten nun auch noch bei den Arbeitsbedingungen zu Beschäftigten zweiter Klasse gemacht werden. Gut, dass wir dies verhindern konnten.“
Das Tarifergebnis sieht vor, dass Redakteurinnen und Redakteure vom 1. Mai 2012 an 1,5 Prozent mehr Gehalt erhalten, im Oktober 2011 sowie im Februar 2013 gibt es Einmalzahlungen von jeweils 200 Euro. Die Honorare der Freien werden per Oktober 2011 sowie per August 2012 um jeweils zwei Prozent angehoben. Der Manteltarifvertrag und die Altersversorgung gelten unverändert bis Ende 2013 fort. Gleichzeitig ist eine Beschäftigungssicherungsklausel vereinbart worden, die sich an den bestehenden Regelungen für Verlagsangestellte und der Druckindustrie orientiert.


DJV-Landesvorsitzender Godawa: Herabwürdigung des Berufsstandes verhindert

5. September 2011

Im Vorfeld der Urabstimmung am 7./8. September 2011 hat sich der Landesvorsitzende des DJV Baden-Württemberg, Thomas Godawa, in einem Schreiben an die Mitglieder gewandt. Darin heißt es unter anderem:

“Eine der längsten und härtesten Tarifauseinandersetzungen für den Bereich Tageszeitungen liegt hinter uns. Über ein Jahr haben sich die Verhandlungen hingezogen und mehr als vier Wochen wurde in Baden-Württemberg gestreikt. Auch in anderen Bundesländern wurde gestreikt und am Ende kamen immer mehr dazu, nachdem Baden-Württemberg seine Rolle als „Lokomotive“ mehr als erfüllt hat. (…)
Mit den unverschämten Forderungen des BDZV, also den Arbeitgebern, wurde eine Reaktionswelle ausgelöst, mit der die Gegenseite nicht gerechnet hatte. Für viele Kolleginnen und Kollegen war die Forderung nach einem Tarifwerk II mit einem Einkommensverlust von bis zu 30 Prozent für Berufseinsteiger des Schlechten zuviel. Wir alle haben darin eine Herabwürdigung unseres Berufsstandes gesehen und eine Zerstörung der Zukunftsaussichten für die nächste Generation. Über zehn Jahre hinweg haben wir es zugelassen, dass scheibchenweise, in der Salamitaktik, immer mehr von unseren einmal erkämpften Standards aufgegeben wurde. Mit der Forderung in der jüngsten Tarifauseinandersetzung aber kam der Tropfen, der das Fass zum Überlaufen brachte.
So konnte es nicht mehr weiter gehen und so sollte es nicht mehr weiter gehen. Kein Verzicht mehr, keine weiteren Rückschritte. (…)
Nicht überall wurde mit dieser Vehemenz gestreikt und protestiert wie in Stuttgart und Oberndorf (beide SWMH), Mannheim, Heilbronn, um nur einige zu nennen. (…) Aber es ist trotzdem gelungen so viel Druck aufzubauen, dass die Tarifwerke wieder zugemacht wurden, kein Tarifwerk 2 mehr auf dem Tisch liegt und wir eine Laufzeit bis Ende 2013 haben. Ich sehe das, bei der unbeugsamen Haltung bei Teilen der Arbeitgeber, als einen Erfolg an, für den es sich zu kämpfen gelohnt hat.

(…)

Am 7. bzw. 8. September haben nun die Mitglieder in der Urabstimmung die Wahl. Der Landesvorstand empfiehlt die Zustimmung zu dem erreichten Verhandlungsergebnis.”


DJV: Das Tarifergebnis im Detail

2. September 2011

2. September 2011
Liebe Kolleginnen,
liebe Kollegen,
seit dem Morgen des 18. August 2011 liegt nach einer lang andauernden und heftigen Auseinandersetzung ein Verhandlungsergebnis zu den Tarifverträgen für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen vor, dessen Inhalte wir umgehend verbreitet haben. Die Streiks sind seitdem ausgesetzt. In den Verlagen, in denen die Kolleginnen und Kollegen per Urabstimmung für den unbefristeten Streik votiert haben, muss nach der DJV-Streikordnung das Verhandlungsergebnis den Mitgliedern zur Abstimmung vorgelegt werden. Mindestens ein Drittel der Teilnehmer muss das Verhandlungsergebnis akzeptieren. Geschieht dies, können die notwendigen Zweidrittel für die Fortsetzung des unbefristeten Streiks nicht mehr erreicht werden. Die Urabstimmung findet in den vier Bundesländern zeitlich versetzt statt, und zwar am 5. September in Hessen, am 7. September in Nordrhein-Westfalen, am 7. und 8. September in Baden-Württemberg und am 12. September in Bayern. Am 19. September wird dann der DJV-Gesamtvorstand als Große Tarifkommission das Verhandlungsergebnis bewerten.
Die wesentlichen Regelungen des Tarifergebnisses sind:
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Der Manteltarifvertrag wird rückwirkend wieder in Kraft gesetzt und kann erstmals zum 31.12.2013 gekündigt werden.
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Der Tarifvertrag über die Altersversorgung wird seitens des BDZV ebenfalls frühestens mit Wirkung zum 31.12.2013 gekündigt.
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Der GTV bleibt in der Struktur unverändert, die Gehaltssätze werden zum 1. Mai 2012 um 1,5 Prozent angehoben, mit dem Oktober-Gehalt 2011 und dem Februar-Gehalt 2013 erfolgen Einmalzahlungen in Höhe von je 200 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Summe anteilig und Volontärinnen und Volontäre erhalten 125 Euro. Der GTV kann frühestens zum 31.07.2013 gekündigt werden.
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Der Tarifvertrag für arbeitnehmerähnliche freie Journalistinnen und Journalisten an Tageszeitungen wird rückwirkend wieder in Kraft gesetzt, er kann erstmals zum 31.07.2013 gekündigt werden.
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Die Honorarsätze werden zum 1. Oktober 2011 und zum 1. August 2012 jeweils um zwei Prozent erhöht.
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Wenn in einem Verlag Arbeitsplätze gefährdet sind, kann in geregelten Verfahren zur Vermeidung von Entlassungen und zur Sicherung der Beschäftigung für einen befristeten Zeitraum und unter Ausklammerung der Volontäre auf die Auszahlung der Sonderleistungen (Urlaubsgeld und Jahresleistung) ganz oder teilweise verzichtet werden.
Das Verfahren zur Beschäftigungssicherung ist zweistufig. In der ersten Stufe kann durch freiwillige Betriebsvereinbarung von Betriebsrat und Arbeitgeber die Zahlung des Weihnachtsgeldes oder des Urlaubsgeldes einmal jährlich um 50 Hundertstel des Monatsgehalts gekürzt werden. Der Betriebsrat kann zu einer solchen Vereinbarung nicht gezwungen werden. Er darf sie nur abschließen, wenn er überzeugt ist, die Arbeitsplätze seien ansonsten gefährdet. Er kann auch nicht auf mehr Geld stellvertretend für die Kolleginnen und Kollegen verzichten. Wird eine solche Betriebsvereinbarung abgeschlossen, so darf während der Laufzeit und im Folgejahr keine betriebsbedingte Kündigung ausgesprochen werden. Das Kündigungsverbot läuft also ein Jahr länger als der Gehaltsverzicht. Es ist Sache des Arbeitgebers, den Betriebsrat zu überzeugen. Wenn der Betriebsrat der Meinung ist, die Zahlen, die vorgelegt werden, reichen ihm nicht, er werde nur überzeugt, wenn ein Wirtschaftsprüfer in die Buchhaltung schaut, dann ist es Sache des Arbeitgebers, ob er diesem Ansinnen des Betriebsrats folgt oder auf das Kürzungsbegehren verzichtet.
Reicht die Kürzung um 50 Prozent eines Monatsgehalts pro Jahr aus Sicht der Geschäftsführung nicht aus, so muss sie mit den Tarifvertragsparteien verhandeln. Es kann dann eine Jahresleistung und/oder das Urlaubsgeld ganz entfallen. Zur Rettung der Arbeitsplätze können die Tarifvertragsparteien also im schlimmsten Fall auf zwölf Monatsgehälter heruntergehen. Auch hier gilt, dass im Jahr der Vereinbarung und im Folgejahr keine betriebsbedingten Kündigungen ausgesprochen werden können (zweite Stufe).
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Eine Maßregelungsklausel schützt alle Streikteilnehmer vor Sanktionen. Danach dürfen keinerlei arbeitsrechtliche Maßnahmen wie z. B. Abmahnungen erfolgen. Sollten sie erfolgt sein, müssen sie wieder rückgängig gemacht werden. Auch dürfen weder gegen Einzelne noch gegen die Gewerkschaften Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Streik erhoben werden. Eine Maßregelung stellt es auch dar, wenn an die Streikbrecher eine Streikbruchprämie gezahlt wurde. Da jede Maßregelung rückgängig gemacht werden muss, kann dies im Falle der Streikbruchprämie nur dadurch geschehen, dass sie auch an die Streikenden ausgezahlt wird. Streikbruchprämien sind nur solche Zahlungen an arbeitende Journalisten, die pauschal erfolgen. Werden damit nachweislich individuelle Überstunden ausgeglichen, handelt es sich nicht um eine Streikbruchprämie.
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Es gilt für alle Tarifparteien eine Erklärungsfrist zum 30.09.2011. Bis zu diesem Datum können sich alle Beteiligten überlegen, ob sie das Verhandlungsergebnis annehmen. Ein derartig langer Zeitraum entsprach dem Wunsch der Verleger.
Wird dieses Ergebnis verbindlich, ist der Angriff der Arbeitgebervertreter auf die Sonderzahlungen der gut 14.000 Redakteurinnen und Redakteure abgewehrt, insbesondere aber der Versuch des BDZV gescheitert, den Berufsstand für die Zukunft materiell erheblich abzuwerten und damit auch in der öffentlichen Wahrnehmung zu beschädigen.
Für die „12a-Freien“ sind zwei Honoraranhebungen über der Steigerung des Gehalts vereinbart, was mehr als symbolische Bedeutung hat.

Die ersten Bewertungen des Verhandlungsergebnisses fallen in Streikversammlungen, Telefonkonferenzen und vielen Gesprächen im Ergebnis mehrheitlich sehr positiv aus. Hier oder dort wird die als „mau“ empfundene Gehaltsanhebung bedauert, nahezu durchgängig aber akzeptiert, dass darin der Preis für den Erhalt des Tarifsystems zu sehen ist.
Abschließend möchte ich ausdrücklich all denjenigen Danke sagen, die mit ihrem oft an die Grenze der körperlichen und psychischen Belastbarkeit gehenden Einsatz ein solches Ergebnis ermöglicht haben.

Ich musste persönlich erfahren, dass „am Tisch“ wenig zu bewegen ist, wenn draußen nicht Druck gemacht wird. Mein Fazit dieser Wochen ist aber eindeutig positiv: Diese Tarifauseinandersetzung hat eindrucksvoll belegt, dass Solidarität keine Worthülse, sondern im DJV mehr denn je gelebt ist.
Viele Kolleginnen und Kollegen haben im Streik auch über die redaktionelle Konkurrenz ihrer Titel hinweg persönliche Kontakte aufgebaut. Der DJV hat seine „Bodenhaftung“ wieder verbessert und gerade auch in dieser Beziehung viel gewonnen. Alle haben im Wortsinne erlebt, dass sich Gegenwehr lohnt und dass wir zusammen viel bewegen können!

Es bleibt zu hoffen, dass sich Verlagsmanager künftig wieder stärker als Nachfolger der Verleger verstehen und ihre industriegenormten Denkautomatismen aufgeben.
Kajo Döhring
DJV-Hauptgeschäftsführer

Gehaltstabelle 2011 bis 2013 für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
für Redakteurinnen und Redakteure an Tageszeitungen
Erhöhung um 1,5 %
bis 30.4.2012
ab 1.5.2012
I. Volontärinnen und Volontäre
im 1. Ausbildungsjahr vor vollendetem 22. Lebensjahr
1.583 €
1.607 €
im 1. Ausbildungsjahr nach vollendetem 22. Lebensjahr
1.755 €
1.781 €
im 2. Ausbildungsjahr
2.034 €
2.065 €
II. Redakteurinnen und Redakteure
im 1. – 3. Berufsjahr
2.987 €
3.032 €
im 4. – 6. Berufsjahr
3.467 €
3.519 €
im 7. – 10. Berufsjahr
4.000 €
4.060 €
ab 11. Berufsjahr
4.401 €
4.467 €
III. Redakteurinnen und Redakteure – Übergangsklausel
im 7. – 10. Berufsjahr
4.160 €
4.222 €
im 11. – 14. Berufsjahr
4.401 €
4.467 €
im 15. – 19. Berufsjahr
4.692 €
4.762 €
im 20. – 25. Berufsjahr
4.741 €
4.812 €
ab vollendetem 25. Berufsjahr
4.840 €
4.913 €
IV. Alleinredakteurinnen und -redakteure
ab 3. Berufsjahr
3.744 €
3.800 €
ab 5. Berufsjahr
4.516 €
4.584 €
ab vollendetem 10. Berufsjahr
4.865 €
4.938 €
ab vollendetem 15. Berufsjahr
5.092 €
5.168 €
V.a) Redakteurinnen und Redakteure in besonderer Stellung
4.924 €
4.998 €
aa) ab vollendetem 15. Berufsjahr
5.305 €
5.385 €
V.b) Redakteurinnen und Redakteure, die die Voraussetzungen nach V a) erfüllen und denen mindestens ein Redakteur/eine Redakteurin unterstellt ist
5.154 €
5.231 €
bb) ab vollendetem 15. Berufsjahr
5.553 €
5.636 €
Die neue Gehaltsstaffel für die Gruppen II und III wurde ab 1. August 2006 vereinbart. Die ebenfalls damals vereinbarte Übergangsklausel regelt, wer in die so genannte alte Berufsjahresstaffel eingruppiert wird. Für die Redakteurinnen und Redakteure, die am 1. August 2006 in den ersten beiden Berufsjahren, im vierten und sechsten Berufsjahr waren, gilt, dass jeweils noch eine Höherstufung nach der alten Struktur erfolgt, wenn sie bis zum 31. Juli 2007 eine Berufsjahrstufe nach der alten Struktur erreichten. Sie bleiben so lange in dieser Gehaltsgruppe, bis sie das Berufsjahr nach der neuen Staffel erreicht haben.
Für Redakteurinnen und Redakteure, die bis zum 31. Januar 2008 das 15. Berufsjahr erreichten, gilt die bisherige Gehaltsgruppe III c (ab 15. Berufsjahr) weiter.
In der Gruppe III sind die Buchstaben d und e mit Wirkung zum 1. Januar 1998 aufgehoben. Für Redakteure, die am 31. Dezember 1997 in der bisherigen Gruppe III Buchst. c, d oder e eingruppiert waren, gelten die bisherigen Buchstaben d und e mit der Maßgabe weiter, dass jeweils noch eine Höherstufung erfolgt und diese Stufen an den linearen Tarifanhebungen der Gehaltssätze teilnehmen. Eine Verrechnung mit künftigen linearen Tarifanhebungen findet nicht statt.
Ebenfalls an künftigen linearen Änderungen der Gehaltssätze nehmen die bisherigen Stufen teil, die bestehen bleiben. Eine Verrechnung findet ebenfalls nicht statt.
Einmalzahlungen
Mit dem Gehalt Oktober 2011 wird ein Einmalbetrag von 200 Euro fällig. Ein weiterer Einmalbetrag in Höhe von 200 Euro wird mit dem Gehalt Februar 2013 fällig. Für Volontärinnen und Volontäre betragen die Einmalzahlungen 125 Euro. Teilzeitbeschäftigte erhalten die Einmalbeträge anteilig.


Streik: Noch kein Ende beim Schwabo

27. August 2011

Mit dem vorläufigen Abschluss der Verhandlungsrunde zwischen BDZV und den Gewerkschaften dju in Verdi und DJV hat in der aktuellen Tarifauseinandersetzung die Friedenspflicht begonnen. In einer Urabstimmung am 7. September entscheiden die Streikenden, ob sie das Ergebnis akzeptieren. Die Mitarbeiter des Schwarzwälder Boten (Schwabo) können dies nicht. Ihr Arbeitgeber hat sich aus der Tarifbindung verabschiedet, so wie viele andere in der Branche. Für die Kollegen beim Schwabo geht der Kampf deshalb weiter.

http://www.streikbote.de/


Verdi: Über 50 Verlage auf der (Tarif-)flucht

24. August 2011

Im Bundesgebiet gibt es nach Angaben der Deutschen Journalistenunion (dju) in Verdi ein enges Netz von Qualitätszeitungen: mit lokalem, regionalem oder bundesweitem Verbreitungsgebiet. Weiter schreibt die dju: “Der Zusammenhang von dauerhaftem publizistischem Niveau zu Ausbildung, Bezahlung und anderen allgemeinen Arbeitsbedingungen in den Redaktionen liegt auf der Hand. Die bundesweit geltenden Tarifverträge sichern diese Standards ab. Doch viele Verlage entfernen sich von diesen Branchenstandards, meist mit dem Ziel kurzfristiger Profitsteigerung. Denn sind Verlage wirklich in existenzieller Not, kann häufig über Haustarifverträge eine Lösung zum Wohle aller Beschäftigten zwischen Geschäftsführung und Gewerkschaft gefunden werden.”

Mit einem Überblick im Internet will die Gewerkschaft zeigen, welche Verlage vor den Tarifstandards auf der Flucht sind, und auf welchem Weg sie dies tun.

http://dju.verdi.de/tarif/tarife_schuetzen/auf_der_tarif-_flucht/#baden-wuerttemberg


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